Alle Jahre wieder – Die Betriebskostenabrechnung

Es ist wieder soweit: Viele Vermieter und Wohnungseigentümer haben in den nächsten Tagen noch eilig die Betriebskostenabrechnung für das abgelaufene Kalenderjahr 2018 an Ihre Mieter auszugeben. Jede zweite Betriebskostenabrechnung ist jedoch falsch und eine fehlerhafte Abrechnung kann sowohl für Vermieter als auch für Mieter von erheblichem Nachteil sein.

Durch regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen und unsere langjährige Praxiserfahrung sind wir für unsere Kunden und Partner stets auf dem aktuellen mietrechtlichen Stand, um sie rasch und kompetent bei der Erstellung der Betriebs- und Heizkostenabrechnungen zu unterstützen.